Stundensatz als Freelancer berechnen: Die Rechnung, die fast alle vergessen

Der häufigste Fehler beim Start in die Selbstständigkeit: das alte Bruttogehalt durch die Monatsstunden teilen. Der Satz, der dabei herauskommt, reicht nicht – denn alles, was vorher der Arbeitgeber getragen hat, fehlt.

Was der Stundensatz decken muss

  • Dein Wunscheinkommen nach allen Abzügen.
  • Betriebsausgaben: Hardware, Software, Büro, Steuerberatung, Weiterbildung.
  • Steuern und Vorsorge: Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung (als Selbstständiger voll selbst bezahlt), Altersvorsorge.
  • Unbezahlte Zeit: Urlaub, Feiertage, Krankheit, Akquise, Buchhaltung.

Fakturierbare Stunden sind weniger als gedacht

Angestellte arbeiten rund 1.700–1.800 Stunden im Jahr. Freelancer verkaufen nach Urlaub, Feiertagen und nur 60–70 % fakturierbarer Arbeitszeit oft nur 1.000–1.300 Stunden. Allein das verdoppelt fast den nötigen Satz.

Die Formel

  1. Nötiger Umsatz = (Wunscheinkommen + Ausgaben) ÷ (1 − Steuer- und Abgabenquote).
  2. Fakturierbare Stunden = Arbeitswochen × Wochenstunden × fakturierbarer Anteil.
  3. Mindest-Stundensatz = Umsatz ÷ fakturierbare Stunden.

Der Freelancer-Stundensatzrechner macht diese Schritte und zeigt auch Tagessatz und nötigen Monatsumsatz.

Untergrenze, nicht Preis

Das Ergebnis ist die Untergrenze, damit dein Geschäft trägt. Der echte Preis hängt von Markt, Erfahrung und Wert ab; viele rechnen später pro Projekt ab. Aber kein Angebot sollte darunter liegen.

Deutsche Besonderheiten

  • Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weist du keine Umsatzsteuer aus; sonst kommen 19 % auf den Netto-Stundensatz.
  • Achte bei langen Einsätzen für einen Kunden auf das Risiko der Scheinselbstständigkeit.

Zum Vergleich mit einem Angebot als Angestellte(r) hilft der Gehaltsumrechner.

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